Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

HIQ GmbH · Impertro – The Art of Cooking · Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Catering, Events, Private Dining, Kochkurse, Gutscheine und Online-Bestellungen zwischen der HIQ GmbH, Lasserstraße 19, 5020 Salzburg (Marke „Impertro – The Art of Cooking“, nachfolgend „Impertro“) und ihren Kundinnen und Kunden.

1.2 „Verbraucher“ sind Kunden im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). „Unternehmer“ sind Firmenkunden. Wo eine Regelung nur für eine Gruppe gilt, ist das ausdrücklich angegeben.

1.3 Geschäftsbedingungen von Firmenkunden gelten nur, wenn Impertro ihnen schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.

1.4 Impertro erbringt alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, mit handwerklicher Sorgfalt und auf dem Qualitätsniveau einer Haubenküche. Catering und Kochkurse sind Handarbeit mit frischen Naturprodukten; geringe Abweichungen in Aussehen, Größe oder Geschmack gehören dazu und sind kein Mangel.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote von Impertro sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend. Jedes Angebot trägt Angebotsnummer und Datum; es gilt jeweils die neueste Version.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt (Unterschrift, E-Mail oder Online-Buchung) und Impertro den Auftrag bestätigt.

2.3 Änderungen nach Vertragsabschluss halten wir schriftlich fest; daraus entsteht eine neue Angebotsversion. Mündliche Zusatzbestellungen während der Veranstaltung sind ohne Schriftform gültig und werden nach Aufwand verrechnet.

2.4 Konzepte, Menüvorschläge und Planungen aus unseren Angeboten bleiben geistiges Eigentum von Impertro und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig umgesetzt werden.

2.5 Unsere Angebote sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.

2.6 Eigene Speisen und Getränke dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung mitgebracht werden. Dafür verrechnen wir einen im Angebot ausgewiesenen Kostenbeitrag (z. B. Korkgeld). Für mitgebrachte Speisen und Getränke übernimmt Impertro keine Haftung.

3. Preise

3.1 Für Firmenkunden sind alle Preise Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Verbraucher weisen wir Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer aus.

3.2 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 6 Monate, können die Preise gegenüber Firmenkunden im Ausmaß der Änderung des Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria angepasst werden – nach oben wie nach unten. Gegenüber Verbrauchern gelten die vereinbarten Preise als Fixpreise.

3.3 Fahrtkosten, Mietequipment, Servicepersonal und Reinigung werden gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

4. Gästezahl und Menüauswahl

4.1 Die endgültige Gästezahl und Speisen- und Getränkeauswahl sind bis spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich bekanntzugeben. Diese Zahl ist die Grundlage der Abrechnung.

4.2 Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Gästezahl um bis zu 5 % gegenüber dem Angebot reduziert werden, ohne dass Stornogebühren anfallen. Danach verrechnen wir mindestens die gemeldete Zahl.

4.3 Erhöhungen nach der Frist bemühen wir uns umzusetzen; sie werden zu den Angebotspreisen verrechnet.

5. Allergene und Lebensmittelsicherheit

5.1 Allergien, Unverträglichkeiten und Ernährungsformen (z. B. vegan, glutenfrei) sind uns mit der Menüwahl schriftlich mitzuteilen. Allergeninformationen gemäß Allergeninformationsverordnung stellen wir auf Wunsch zur Verfügung.

5.2 In unserer Küche und bei Veranstaltungen werden alle 14 Hauptallergene verarbeitet, häufig auf denselben Flächen und mit denselben Geräten. Wir arbeiten sorgfältig und trennen, wo es möglich ist, können eine Kreuzkontamination mit Spuren von Allergenen aber nicht ausschließen. Allergenfreiheit garantieren wir daher nicht, auch nicht bei Gerichten, die als „ohne“ ein bestimmtes Allergen gekennzeichnet sind.

5.3 Aus Hygieneschutzgründen geben wir Speisen, die länger als 2 Stunden bei Raumtemperatur angerichtet waren, nicht zur Mitnahme frei. Übernimmt der Kunde Speisen, haftet er ab der Übergabe für Kühlung und sachgemäße Lagerung.

5.4 Der Auftraggeber gibt unsere Allergeninformation an seine Gäste weiter. Gäste mit schweren Allergien entscheiden selbst über den Verzehr. Für Folgen durch Spuren von Allergenen haftet Impertro nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; für Allergien, die uns nicht rechtzeitig schriftlich gemeldet wurden, übernehmen wir keine Haftung. Zwingende gesetzliche Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

6. Personal, Zuschläge und Durchführung

6.1 Bei Einsätzen mit Servicepersonal beträgt die Mindestverrechnung 4 Stunden pro Mitarbeiter, danach wird nach tatsächlichem Aufwand in angefangenen halben Stunden abgerechnet.

6.2 Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort Zufahrt, Stromanschlüsse, Wasser und ein geeigneter Vorbereitungsbereich wie im Angebot beschrieben verfügbar sind. Mehrkosten durch fehlende Voraussetzungen verrechnen wir nach Aufwand.

6.3 Behördliche Genehmigungen und Veranstalterversicherungen sind Sache des Kunden, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.

6.4 Für besondere Einsatzzeiten verrechnen wir folgende Zuschläge auf den vereinbarten Personalstundensatz:

EinsatzzeitZuschlag
Nacht, 23:00 bis 06:00 Uhr20 %
Sonn- und gesetzliche Feiertage100 %
24. Dezember (Heiliger Abend)100 %
31. Dezember (Silvester)100 %

Maßgeblich ist der tatsächliche Personalaufwand laut Arbeitszeiterfassung. Die Zuschläge weisen wir im Angebot aus.

6.5 Gegenüber Firmenkunden dürfen nachweislich höhere Kosten für Leasing- oder Fremdpersonal (z. B. kollektivvertragliche Zuschläge über 100 %) nach vorheriger Information weiterverrechnet werden.

6.6 Mehrstunden, Wartezeiten und Verlängerungen der Veranstaltung verrechnen wir nach tatsächlichem Aufwand. Kurzfristige Änderungen des Ablaufs oder erhebliche Mehrleistungen auf Wunsch des Kunden werden gesondert verrechnet.

6.7 Auf- und Abbauzeiten sind im Angebot angegeben. Verzögerungen, die Impertro nicht zu vertreten hat (z. B. versperrte Location, späte Freigabe der Räume), gelten als Wartezeit.

6.8 Bei Outdoor-Veranstaltungen sorgt der Kunde für geeigneten Witterungsschutz (Zelt, Überdachung) für Gäste, Buffet und Personal. Fehlt dieser, trägt der Kunde das Wetterrisiko.

6.9 Stehen am Veranstaltungsort die vereinbarten Kühlmöglichkeiten nicht zur Verfügung, haftet Impertro nicht für daraus entstehende Qualitätseinbußen.

6.10 Fremdgewerke (z. B. Dekoration, Technik, Musik), die Impertro auf Wunsch vermittelt, werden im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7. Zahlung

7.1 Mit Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme fällig. 4 Wochen vor der Veranstaltung sind weitere 20 % fällig. Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor dem Termin erfolgen, sind 70 % sofort fällig.

7.2 Die Schlussrechnung ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

7.3 Kochkurse und Gutscheine sind bei Buchung vollständig zu bezahlen.

7.4 Bei Zahlungsverzug verrechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Impertro.

7.5 Rechnungen versenden wir elektronisch (PDF oder E-Rechnung). Angebote können per E-Mail, unterschriebenem PDF oder elektronischer Signatur angenommen werden.

8. Stornierung Catering und Events

8.1 Der Kunde kann jederzeit schriftlich (E-Mail genügt) vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang bei Impertro; Erklärungen nach 18:00 Uhr gelten als am nächsten Werktag eingegangen.

8.2 Bei Rücktritt verrechnen wir folgende Stornogebühren auf die vereinbarte Auftragssumme:

Zeitpunkt des RücktrittsStornogebühr
bis 60 Tage vor der Veranstaltung10 %
59 bis 30 Tage vorher30 %
29 bis 14 Tage vorher50 %
13 bis 4 Tage vorher75 %
ab 3 Tage vorher oder Nichtinanspruchnahme90 %

8.3 Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Impertro kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Sonderbestellungen (z. B. Austern, Wagyu, Hummer), Mietequipment und Fremdleistungen, die für den Kunden bereits bestellt und nicht mehr stornierbar sind, werden in jedem Fall zusätzlich verrechnet.

8.4 Statt eines Stornos kann die Veranstaltung einmalig auf einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten verschoben werden, sofern Impertro an diesem Termin verfügbar ist. Bis dahin geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

9. Kochkurse und Teamevents

9.1 Stornogebühren für Kochkurse:

Zeitpunkt des RücktrittsStornogebühr
bis 14 Tage vor Kursbeginnkostenlos (öffentliche Kurse) · 30 % (Privat- und Firmenkurse)
13 bis 7 Tage vorher50 %
ab 6 Tage vorher oder Nichterscheinen100 %

9.2 Teilnehmer können ihren Platz bis zum Kursbeginn kostenlos an eine andere Person weitergeben. Wir bitten um kurze Info mit dem Namen.

9.3 Ablauf, Dauer (in der Regel rund 3 Stunden), Leistungsumfang und Mindestteilnehmerzahl ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir den Kurs bis 3 Tage vor Beginn absagen oder verschieben. Bereits bezahlte Beträge erstatten wir dann vollständig oder schreiben sie auf Wunsch gut.

9.4 Fällt die Kursleitung kurzfristig aus, stellen wir eine gleichwertige Vertretung oder erstatten das Kursentgelt vollständig. Geringfügige Menüänderungen aufgrund der Marktlage behalten wir uns vor.

9.5 Die Teilnehmer folgen den Hygiene- und Sicherheitshinweisen der Kursleitung. Allergien und ansteckende Erkrankungen sind vor Kursbeginn mitzuteilen; zum Schutz aller können wir Teilnehmer mit ansteckenden Erkrankungen von der Zubereitung ausschließen.

9.6 Teilnehmer haften für Schäden, die sie an Einrichtung und Geräten schuldhaft verursachen. Wer für eine Gruppe bucht, ist Ansprechpartner für die gesamte Gruppe.

10. Mietgegenstände

Für gemietetes Geschirr, Mobiliar und Equipment trägt der Kunde von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Verlust und Beschädigung durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Gäste verrechnen wir zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert.

Bei Lieferung und Abholung ist der Kunde oder eine beauftragte Person anwesend. Leihgut wie Geschirr, Gläser und Besteck prüfen wir nach der Rückgabe vollständig; Bruch und Fehlmengen stehen daher erst nach dieser Kontrolle fest und werden nachverrechnet.

11. Gutscheine

11.1 Wertgutscheine können für alle Leistungen von Impertro eingelöst werden und sind 30 Jahre ab Ausstellung gültig. Ein Restbetrag bleibt auf dem Gutschein erhalten.

11.2 Kursgutscheine für einen bestimmten Kurs gelten 3 Jahre für diesen Kurs zum damaligen Preis. Danach wird der bezahlte Betrag als Wertgutschein angerechnet.

11.3 Gutscheine mit fixem Termin können bis 7 Tage vor dem Termin einmalig kostenlos umgebucht werden. Bei Nichterscheinen gilt der Termin als konsumiert.

11.4 Gutscheine sind übertragbar. Eine Barablöse ist ausgeschlossen. Gutscheine werden mit Zahlungseingang gültig.

11.5 Die Einlösung erfolgt nach Voranmeldung per E-Mail an kontakt@impertro.at, telefonisch unter +43 676 680 5005 oder online auf impertro.at, nach Verfügbarkeit.

12. Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Online- und Fernbuchungen

12.1 Für Kochkurse, Caterings und Events zu einem bestimmten Termin besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Es gelten die Stornoregelungen in Punkt 8 und 9.

12.2 Online oder telefonisch gekaufte Gutscheine ohne fixen Termin können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab Kauf ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden sich in Punkt 12.4 und 12.5.

12.3 Verderbliche Lebensmittel und versiegelte Waren, die nach Lieferung geöffnet wurden, sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen (§ 18 Abs 1 Z 4 und 5 FAGG).

12.4 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HIQ GmbH, Lasserstraße 19, 5020 Salzburg, E-Mail kontakt@impertro.at, Telefon +43 676 680 5005) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

12.5 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An HIQ GmbH, Lasserstraße 19, 5020 Salzburg, E-Mail: kontakt@impertro.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
_______________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________
Name des/der Verbraucher(s): ____________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
Datum: ____________

(*) Unzutreffendes streichen.

13. Reklamation und Gewährleistung

13.1 Offensichtliche Mängel bitten wir sofort bei Übergabe oder während der Veranstaltung zu melden, damit wir sie vor Ort beheben können. Firmenkunden müssen Mängel spätestens 24 Stunden nach der Veranstaltung schriftlich melden, sonst gilt die Leistung als genehmigt.

13.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

13.3 Geschmack und persönliche Vorlieben einzelner Gäste sind kein Mangel. Reklamationen, die nur auf subjektivem Geschmacksempfinden beruhen und keinen objektiv nachvollziehbaren Mangel betreffen, begründen keinen Anspruch auf Preisminderung, Schadenersatz oder sonstige Entschädigung.

13.4 Damit wir einen Mangel prüfen können, bitten wir um Meldung vor Ort sowie um Fotos, Videos oder schriftliche Notizen. Gegenüber Firmenkunden trägt der Auftraggeber die Beweislast für behauptete Mängel. Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

13.5 Bei Veranstaltungen arbeiten Menschen für Menschen; einzelne kleine Fehler im Ablauf (z. B. ein vergessenes Getränk, eine kurze Wartezeit, ein Gang in anderer Reihenfolge) können passieren. Werden sie vor Ort angesprochen, lösen wir sie sofort. Ein Mangel, der vor Ort behoben oder für den eine gleichwertige Lösung angeboten wurde, berechtigt nicht zu einer nachträglichen Preisminderung.

13.6 Das gilt für Firmen- und Privatkunden gleichermaßen: Wer eine Störung erst nach der Veranstaltung meldet, nimmt uns die Möglichkeit zur Verbesserung. Gemäß § 932 ABGB hat die Verbesserung Vorrang; eine Preisminderung kommt nur in Betracht, wenn eine Verbesserung nicht möglich war oder verweigert wurde. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Auflösung des Vertrags.

14. Haftung

14.1 Impertro haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden unbeschränkt.

14.2 Für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit haftet Impertro gegenüber Firmenkunden nicht, gegenüber Verbrauchern nur für übergebene Sachen.

14.3 Für mitgebrachte Garderobe und Wertgegenstände der Gäste oder Kursteilnehmer übernehmen wir keine Verwahrung, außer wir wurden ausdrücklich damit beauftragt.

15. Höhere Gewalt

15.1 Höhere Gewalt sind unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse außerhalb des Einflusses der Vertragsparteien, z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Veranstaltungsverbote oder Unwetterwarnungen der höchsten Stufe.

15.2 Wer betroffen ist, informiert die andere Seite unverzüglich. Für die Dauer des Ereignisses entfallen die Leistungspflichten; Stornogebühren fallen nicht an.

15.3 Wir bieten zuerst einen Ersatztermin an. Kommt keiner zustande, erstatten wir bezahlte Beträge abzüglich nachweislich bereits angefallener Kosten für den Kunden (z. B. bestellte Waren, Mietequipment).

16. Foto- und Videoaufnahmen

Wir fotografieren bei Kursen und Events gerne für unsere Website und Social Media. Teilnehmer und Gäste werden nur mit gesonderter Einwilligung erkennbar veröffentlicht. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit an kontakt@impertro.at widerrufen werden. Näheres in unserer Datenschutzerklärung.

17. Datenschutz

Personenbezogene Daten verarbeiten wir zur Abwicklung des Auftrags gemäß DSGVO. Details stehen in unserer Datenschutzerklärung.

18. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

18.2 Gerichtsstand für Firmenkunden ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

18.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig. Gegenüber Firmenkunden tritt an ihre Stelle eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

HIQ GmbH · Lasserstraße 19, 5020 Salzburg · kontakt@impertro.at · +43 676 680 5005